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   BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69   

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https://dejure.org/1970,1239
BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69 (https://dejure.org/1970,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - I C 6.69 (https://dejure.org/1970,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - I C 6.69 (https://dejure.org/1970,1239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades - Mindestvoraussetzungen eines ordnungsgemäßen Gewerbebetriebes - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation - Begriff der gewerberechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1971, 277
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation anerkannt (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 163.62 -).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation anerkannt (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 163.62 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    Die Feststellung der Unzuverlässigkeit setzt weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel der betreffenden Person voraus (Urteile des Senats vom 29. März 1966, BVerwGE 24, 38 [41] = DVBl. 1966, 445 [446] = GewArch. 1966, 200 [201] und vom 5. August 1965 - BVerwG I C 69.62 - GewArch. 1966, 9 [10]).
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    Die Feststellung der Unzuverlässigkeit setzt weder ein Verschulden noch einen Charaktermangel der betreffenden Person voraus (Urteile des Senats vom 29. März 1966, BVerwGE 24, 38 [41] = DVBl. 1966, 445 [446] = GewArch. 1966, 200 [201] und vom 5. August 1965 - BVerwG I C 69.62 - GewArch. 1966, 9 [10]).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 163.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ein Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation anerkannt (BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [165]; Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 163.62 -).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 160.54

    Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
    In dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 160.54 - wurde das Rechtsschutzinteresse eines Klägers bejaht "an der Feststellung, ob ihm die Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) zu Recht abgesprochen worden ist." Der Kläger jenes Rechtsstreits, dem nur eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt, die beantragte Erlaubnis jedoch wegen fehlender Zuverlässigkeit versagt worden war, hatte nach Ablehnung seines Antrags die Gaststätte, zu deren Betrieb er die Erlaubnis beantragt hatte, aufgegeben.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 1 C 6.69 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 51 = DVBl. 1971, 277 = GewArch 1971, 200 [201]).
  • VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1936

    Widerruf einer Erlaubnis nach § 34a GewO in Verbindung mit erweiterter

    Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß führen wird (stdg. Rspr., z.B. BVerwG v. 19. März 1970, 1 C 6/69 BayVBl. 1970, 219; BVerwG v. 2. Februar 1982, 1 C 146/80 BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Ein wegen Unzuverlässigkeit erfolgender Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis kann auch dann, wenn seine Begründung keine "ehrenrührigen Formulierungen" aufweist, nach seiner Erledigung noch geeignet sein, den Betroffenen in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen; das gilt um so mehr, als eine solche Entscheidung, wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt, gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen ist (vgl. dazu BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 1 C 6.69 - Buchholz § 113 VwGO Nr. 51).
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